Mindestlohn ist vereinbart, dennoch gibt es Korrekturbedarf

07.04.2015

„Keinen Grund zur Aufregung des DGB Nord-Chefs Polkaehn" sieht Ingbert Liebing, Landesvorsitzender der CDU Schleswig-Holstein und CDU-Bundestagsabgeordneter.

Liebing: „Der Mindestlohn von 8,50 Euro ist in der Koalition verabredet und geltende Rechtslage. Daran wird nicht gerüttelt. Aber niemand kann übersehen, dass die konkrete Ausformung gewaltige bürokratische Belastungen aufgeworfen hat. Deshalb hat die Koalition vereinbart, die praktischen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes zu überprüfen. Auch der DGB sollte nicht die Augen davor verschließen, dass es Probleme mit dem Mindestlohn gibt, die gelöst werden müssen", erklärte der CDU-Landesvorsitzende. Schließlich sei es beispielsweise nicht zu übersehen, dass das Angebot von Praktika und von Minijobs, auf die gerade junge Menschen angewiesen seien, inzwischen deutlich zurückgehe. 

Aus einer Besprechung der Arbeitsgruppe Wirtschaft der CDU/CDU-Bundestagsfraktion mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Kramme (SPD) aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet Liebing weiter, das Ministerium habe zugesagt, notwendige Änderungsvorschläge zeitnah vorzulegen. Ob dafür eine Änderung der Durchführungsverordnung von Frau Nahles ausreiche oder das Mindestlohngesetz selbst geändert werde müsse, sei noch offen. „Wenn selbst Frau Nahles sich dieser Problematik stellt, sollte sich der DGB nicht verweigern", sagte Liebing. 

Konstruktive Beiträge aus der Wirtschaft von Unternehmern, die den Mindestlohn umsetzen sollen, seien willkommen, sagte Liebing ausdrücklich. DGB-Chef Polkaehn sollte sich im Sinne der betroffenen Arbeitnehmer lieber mit sachlichen Argumenten auseinandersetzen, anstatt verbale Rundumschläge zu verteilen. 

„Vielleicht will Herr Polkaehn mit seinen Vorwürfen gegen die CDU ja auch nur vom Oster-Loch-Desaster seiner SPD ablenken, die sich seit Tagen mit Absurditäten in der Kanzlerkandidatendebatte selbst zerlegt", sagte Ingbert Liebing abschließend.

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